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BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfolgungen aller Art im Heimatland - Beurteilung der Verfolgungsmaßnahmen nach deutschen verfassungspolitischen Grundsätzen
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1984 - 19 A 10110/84
- BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85
In diesen ist - wie die Beschwerde zutreffend darlegt - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341) ausgeführt, daß zugunsten eines Asylsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt; ein vorverfolgter Asylsuchender muß als Asylberechtigter schon dann anerkannt werden, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. auch Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85
Sie ist im übrigen ohne weiteres dahin gehend zu beantworten, daß ein Asylsuchender als asylberechtigt anerkannt werden muß, wenn er von in seinem Heimatland allgemein üblichen Verfolgungsmaßnahmen betroffen ist, sofern diesen eine politische Motivation im Sinne der Entscheidungen vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 184 und 195) zugrunde liegt. - BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84
Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85
Danach ist bei einer politischen Verfolgung, die sich gegen Gruppen von durch gemeinsame Merkmale verbundener Menschen richtet, davon auszugehen, daß jeder einzelne Angehörige der Gruppe von deren Verfolgungsschicksal mitbetroffen ist, sofern nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] - sowie Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232).
- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85
Danach ist bei einer politischen Verfolgung, die sich gegen Gruppen von durch gemeinsame Merkmale verbundener Menschen richtet, davon auszugehen, daß jeder einzelne Angehörige der Gruppe von deren Verfolgungsschicksal mitbetroffen ist, sofern nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] - sowie Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232). - BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85
In diesen ist - wie die Beschwerde zutreffend darlegt - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - (BVerfGE 54, 341) ausgeführt, daß zugunsten eines Asylsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt; ein vorverfolgter Asylsuchender muß als Asylberechtigter schon dann anerkannt werden, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. auch Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169). - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch keine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27) und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80
Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 9 B 21.85
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch keine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27) und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250).